Rechtsschutzversicherung Gengenbach

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Warum unsere Kunden in Gengenbach und Umgebung eine Rechtsschutzversicherung besitzen

Viele Menschen möchten ihre berechtigten Interessen verfolgen können, ohne bereits vor dem ersten Gespräch mit einer Kanzlei vor möglichen Anwalts- und Gerichtskosten zurückzuschrecken. Das gilt beispielsweise bei Auseinandersetzungen rund um einen Arbeitsvertrag, einen Verkehrsunfall, einen Kaufvertrag oder ein Mietverhältnis.

Eine Rechtsschutzversicherung verhindert den Konflikt nicht. Sie kann aber im versicherten Fall den finanziellen Rückhalt schaffen, um die eigene Position rechtlich prüfen und gegebenenfalls durchsetzen zu lassen.

Gerade bei Rechtsschutz Gengenbach sollte der Schutz zur persönlichen Lebenssituation passen. Ein Single mit täglichem Arbeitsweg hat andere Anforderungen als eine Familie mit Eigenheim oder eine Person, die mehrere Fahrzeuge nutzt. Entscheidend ist daher nicht, möglichst viele Bausteine pauschal einzuschließen, sondern die tatsächlich relevanten Risiken auszuwählen.

„Gerade in heutigen Zeiten ist es beruhigend, eine Rechtsschutzversicherung zu besitzen“, so Versicherungsmakler Marc Gmeiner aus Gengenbach.

Die Aussage beschreibt einen wichtigen persönlichen Aspekt: Rechtsschutz schafft keine Garantie auf einen erfolgreichen Prozess. Die Versicherung kann jedoch finanzielle Sicherheit geben und den Zugang zu anwaltlicher Unterstützung erleichtern.

Dabei ist zu beachten, dass nicht jede rechtliche Auseinandersetzung automatisch versichert ist. Der Versicherungsombudsmann bezeichnet dies als Grundsatz der Spezialität: Die Versicherung trägt nur die Risiken, die im Vertrag und in den zugrunde liegenden Bedingungen vereinbart wurden.

Eine gute Beratung beginnt deshalb mit Fragen: In welchen Bereichen können Konflikte entstehen? Sind Sie Arbeitnehmer, Vermieter oder Eigentümer? Nutzen Sie ein Fahrzeug? Leben weitere Personen im Haushalt? Erst auf dieser Grundlage kann eine geeignete Versicherung zusammengestellt werden.

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Welchen Versicherungsschutz bietet eine private Rechtsschutzversicherung?

Eine private Rechtsschutzversicherung ist häufig nach verschiedenen Lebensbereichen aufgebaut. Der reine Privat-Rechtsschutz betrifft zunächst private Rechtsangelegenheiten. Berufs-, Verkehrs- sowie Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz sind nach den unverbindlichen Musterbedingungen eigenständige Bausteine und nicht automatisch Bestandteil des privaten Grundschutzes.

Welche Kombination sinnvoll ist, hängt unter anderem von Ihrer beruflichen Situation, Ihren Fahrzeugen, Ihrer Wohnform und den mitzuversichernden Personen ab.

Zu den vereinbarbaren Leistungsarten können beispielsweise gehören:

  • Schadenersatz-Rechtsschutz,
  • Arbeits-Rechtsschutz,
  • Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht,
  • Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten,
  • Sozialgerichts-Rechtsschutz,
  • Verwaltungs-Rechtsschutz,
  • Straf- und Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz,
  • begrenzte Beratungsleistungen im Familien- und Erbrecht.

Welche dieser Leistungen tatsächlich versichert sind, ergibt sich immer aus dem jeweiligen Vertrag. Die GDV-Musterbedingungen ordnen die verschiedenen Leistungsarten ausdrücklich der jeweiligen Vereinbarung und den versicherten Lebensbereichen zu.

Im versicherten Fall können je nach Vertragsumfang insbesondere die gesetzlichen Kosten eines Rechtsanwalts, Gerichtskosten, gerichtlich veranlasste Kosten für Zeugen und Sachverständige sowie Kosten eines Gerichtsvollziehers übernommen werden. Auch die Kosten des Prozessgegners können erfasst sein, wenn Sie aufgrund einer gerichtlichen Entscheidung zu deren Erstattung verpflichtet sind. Schlichtungs- oder Mediationsleistungen können ebenfalls Bestandteil des Schutzes sein.

Vor der Beauftragung einer Kanzlei oder anderen kostenverursachenden Maßnahmen sollte möglichst geklärt werden, ob für den konkreten Fall Versicherungsschutz besteht. In den Musterbedingungen ist vorgesehen, dass der Versicherungsfall unverzüglich gemeldet und kostenverursachende Maßnahmen nach Möglichkeit mit dem Versicherer abgestimmt werden.

Ebenso wichtig wie die Leistungen sind die Grenzen. Bereits vor Vertragsbeginn entstandene oder angelegte Streitigkeiten lassen sich normalerweise nicht nachträglich versichern. In den GDV-Musterbedingungen gilt für verschiedene Bereiche eine Wartezeit von drei Monaten. Die Verbraucherzentrale weist darauf hin, dass am Markt je nach Vertrag auch Wartezeiten von bis zu sechs Monaten vorkommen können. Maßgeblich sind daher immer die tatsächlich vereinbarten Bedingungen.

Zu den möglichen Ausschlüssen gehören unter anderem bestimmte Streitigkeiten rund um Bauvorhaben und deren Finanzierung, vorsätzlich begangene Straftaten oder Auseinandersetzungen aus einer nicht versicherten selbstständigen Tätigkeit. Auch die Abwehr fremder Schadenersatzansprüche gehört grundsätzlich nicht zum Rechtsschutz, sondern ist typischerweise Aufgabe der Haftpflichtversicherung.

Der richtige Schutz entsteht somit nicht allein durch den Produktnamen „private Rechtsschutzversicherung“. Entscheidend ist das Zusammenspiel aus Leistungsarten, versicherten Lebensbereichen, Selbstbeteiligung, Wartezeit, Ausschlüssen und weiteren Vertragsdetails.

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Wird der Arbeitsrechtsschutz in unserer heutigen Zeit immer wichtiger?

Der Arbeitsrechtsschutz kann für Arbeitnehmer, Beamte und andere nichtselbstständig Beschäftigte besonders relevant sein. Typische Fragen betreffen beispielsweise eine Kündigung, Abmahnung, das Arbeitszeugnis, ausstehendes Gehalt, eine Versetzung, Arbeitszeiten oder Urlaubsansprüche.

Ob ein konkreter Fall versichert ist, hängt vom vereinbarten Berufs-Rechtsschutz, dem Zeitpunkt des Versicherungsfalls und einer möglichen Wartezeit ab. Nach den GDV-Musterbedingungen umfasst der Arbeits-Rechtsschutz die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Arbeitsverhältnissen sowie bestimmten öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnissen.

Ein wesentlicher Punkt ist die Kostenregelung in der ersten Instanz vor dem Arbeitsgericht. Selbst wenn Sie dort vollständig gewinnen, können Sie die eigenen Anwaltskosten grundsätzlich nicht von der Gegenseite zurückverlangen. § 12a des Arbeitsgerichtsgesetzes schließt in Urteilsverfahren des ersten Rechtszugs die Erstattung der Kosten eines Prozessbevollmächtigten durch die unterlegene Partei aus.

Ohne Arbeitsrechtsschutz müssen Sie die eigenen Anwaltskosten daher grundsätzlich selbst tragen. Das kann auch dann gelten, wenn das Gericht Ihre Rechtsauffassung bestätigt.

Ob der Arbeitsrechtsschutz deshalb für jeden Menschen „immer wichtiger“ wird, lässt sich nicht pauschal beantworten. Für abhängig Beschäftigte besteht jedoch ein nachvollziehbares Kostenrisiko. Wer im Konfliktfall anwaltliche Unterstützung nutzen möchte, sollte daher prüfen lassen, ob der berufliche Baustein vorhanden und ausreichend ausgestaltet ist.

Bei einem geplanten Wechsel sollte außerdem geklärt werden, wie Vorversicherungszeiten behandelt werden und ob der Übergang lückenlos erfolgt. Hat ein Konflikt bereits begonnen oder liegt der maßgebliche Versicherungsfall vor Vertragsbeginn, lässt sich der fehlende Schutz in der Regel nicht nachträglich herstellen. Nach den Musterbedingungen ist bei mehreren ursächlichen Ereignissen grundsätzlich das erste Ereignis entscheidend.

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Steigen die Beiträge in der Rechtsschutzversicherung eigentlich jedes Jahr?

Nein. Eine Beitragserhöhung ist nicht automatisch für jedes Jahr vorgeschrieben.

Die aktuellen GDV-Musterbedingungen sehen eine jährliche Prüfung vor, ob sich der Schadenbedarf verändert hat. Das Ergebnis dieser Prüfung kann eine Erhöhung, eine Senkung oder ein unveränderter Beitrag sein. Da es sich um unverbindliche Musterbedingungen handelt, können die Regelungen einzelner Versicherungen davon abweichen.

Bei der Berechnung werden nach dem Muster unter anderem die Schadenhäufigkeit und die durchschnittlichen Schadenzahlungen berücksichtigt. Eine Anpassung unterbleibt dort, wenn der maßgebliche Veränderungswert zwischen minus fünf und plus fünf Prozent liegt. Ab einem positiven Veränderungswert von mindestens fünf Prozent kann der Beitrag erhöht werden. Bei einem negativen Wert von mindestens fünf Prozent sieht das Muster eine Senkung vor.

Bei einer Beitragserhöhung enthalten die Musterbedingungen außerdem ein außerordentliches Kündigungsrecht. Die Kündigung muss danach innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung erfolgen. Ob und unter welchen Voraussetzungen dieses Recht in Ihrem Vertrag besteht, sollte anhand der Mitteilung und der vereinbarten Versicherungsbedingungen geprüft werden.

Für Ihre persönliche Bewertung ist jedoch nicht nur die prozentuale Veränderung entscheidend. Prüfen Sie auch, ob sich Leistungen, Selbstbeteiligung, versicherte Personen oder Bausteine verändert haben. Ein älterer Vertrag kann einerseits wertvolle Regelungen enthalten, andererseits aber nicht mehr zu Ihrer heutigen Lebenssituation passen.

Ein vorschneller Wechsel ausschließlich wegen des Beitrags kann deshalb ungünstig sein. Wartezeiten, bereits eingetretene Versicherungsfälle oder Unterschiede bei den Leistungen müssen vor einer Kündigung berücksichtigt werden.

Bringen Sie eine Beitragsmitteilung gerne zu einem Termin mit. So lässt sich nachvollziehen, warum sich der Beitrag verändert hat und ob eine Anpassung des bestehenden Vertrags oder ein Vergleich sinnvoll erscheint.

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Wofür brauchst Du uns eigentlich?

Als regionaler Versicherungsmakler in Gettenbach prüfen wir nicht nur, ob irgendeine Rechtsschutzversicherung vorhanden ist. Wir verschaffen uns einen Gesamtüberblick über Ihre Versicherungen und Ihre Vorsorge. Anschließend besprechen wir mit Ihnen, welche privaten, beruflichen und weiteren Lebensbereiche tatsächlich abgesichert werden sollen.

Beim Rechtsschutz Gengenbach stehen Ihre persönlichen Fragen und nicht ein bestimmter Tarifname im Mittelpunkt.

Wir prüfen unter anderem:

  • die versicherten Personen,
  • Ihre berufliche Situation,
  • vorhandene Fahrzeuge,
  • Ihre Wohn- und Eigentumssituation,
  • die vereinbarte Selbstbeteiligung,
  • Versicherungssummen und Geltungsbereiche,
  • Wartezeiten und Ausschlüsse,
  • mögliche Vorversicherungen.

Wir ersetzen keine Kanzlei und erteilen keine Rechtsberatung. Unsere Aufgabe besteht in der versicherungsfachlichen Beratung, der Auswahl einer geeigneten Absicherung und der Unterstützung bei der Kommunikation mit dem Versicherer.

Marc Gmeiner und sein Team arbeiten regional in Gengenbach und betreuen Kundinnen und Kunden aus dem Schwarzwald persönlich sowie digital. Nach den vorliegenden Unternehmensinformationen besteht seit 37 Jahren Erfahrung in der Versicherungsbranche, davon zehn Jahre als freier Versicherungsmakler. Ein digitaler Versicherungsordner ergänzt den persönlichen Service und ermöglicht den Zugriff auf Vertragsunterlagen über eine App oder ein Webportal.

Die bereitgestellten Auszüge aus Google-Bewertungen heben unter anderem Kompetenz, Hilfsbereitschaft, gute Erreichbarkeit, schnelle Bearbeitung und persönlichen Service hervor. Diese Rückmeldungen passen zu unserem Anspruch: Wir möchten Sie verständlich beraten und Ihnen als regionaler Ansprechpartner zur Seite stehen.

Sie wohnen in 77723 Gengenbach oder in der Umgebung und möchten Ihren bestehenden Schutz prüfen lassen? Nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Wir beraten Sie gerne, beantworten Ihre Fragen und vereinbaren einen persönlichen oder digitalen Termin – bei Bedarf auch außerhalb der regulären Öffnungszeiten.

So erhalten Sie keine pauschale Empfehlung, sondern eine Absicherung, die zu Ihrer aktuellen Lebenssituation passt.

Du brauchst uns als:

1. Vertrauensvollen Ansprechpartner für alle Versicherungen und Finanzangelegenheiten.

2. Netzwerker. Du bekommst Zugriff auf unser verzweigtes Netzwerk von Helfern beim Schadensfall, Kreditberatern, Finanz- und Versicherungsprofis.

3. Schutzschild vor Versicherungen. Wir helfen dir in der Schadensbearbeitung und sorgen dafür, dass Du die Leistungen von Deinem Versicherer auch erhältst. Wir sind der verlängerte Arm des Kunden und arbeiten nicht für einen Versicherer.

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